Sonntag, 05.02.2012

Neue Roaming-Verordnung in Kraft

Juli 5, 2007 by  
Filed under News

Die neue EU-Verordnung zum europaweiten Roaming schreibt den Mobilfunk-Anbietern Höchstgrenzen für die Preise von Auslandsgesprächen vor.

Viele kennen die Situation: der Urlaub ist bereits Wochen her, der Alltag ist lange wieder eingekehrt und es bleiben die ungetrübt schönen Erinnerungen an die Tage am Meer – bis die Handy-Rechnung eintrifft. Bisher gab es für Mobilfunkanbieter keine Obergrenzen für die Gebühren, die sie bei Auslandsgesprächen erheben durften – was einige ausnutzten, um so manchen gutgläubigen Kunden mit besonders hohen Kosten zu belasten.

Diesem Treiben schiebt die Europäische Union nun einen Riegel vor: Die EU-Roaming-Verordnung, die am 30.06.2007 in Kraft getreten ist, setzt Obergrenzen für die Auslandsgebühren innerhalb der Mitgliedsländer der Europäischen Union fest. So dürfen die Kosten für abgehende Gespräche den Preis von 49 Cent / Minute nicht überschreiten, angenommene Gespräche dürfen den Kunden nicht mehr als 24 Cent kosten. Hinzu kommt dann lediglich noch die jeweilige Mehrwertsteuer, die zwischen 15% (Luxemburg und Zypern) und 25% (Schweden und Dänemark) liegt. Zudem wird nun eine Benachrichtigung per SMS zur Pflicht, in welcher der Anbieter über die Kosten der Auslandsgespräche bereits zu Beginn des Roamings informieren muss.

Dennoch ist zumindest in den nächsten Wochen und Monaten noch Vorsicht geboten: Die Mobilfunkbetrieber sind verpflichtet, ihren Kunden bis spätestens 30. Juli 2007 einen entsprechenden Eurotarif anzubieten. Kunden, denen bisher keine Roaming-Option zur Verfügung stand, können bei ihrem Anbieter eine solche beantragen. Ihnen muss laut der Verordnung bis 30. August diese Möglichkeit eröffnet werden. Allen Anderen muss bis spätestens 30. September 2007 International Roaming zum Eurotarif zur Verfügung stehen.

Die neue Verordnung gilt allerdings vorerst nicht für SMS und Datendienste. Weiterhin ist also eine vorherige Information zu den jeweilgen Preisen wichtig.

Nach der Revolution des Billigfliegens folgt nun also eine weitere Umwälzung des Reisens in Europa: Die EU-Verordnung markiert den Beginn des Billigtelefonierens im Ausland.

Der Gesetzestext kann im Wortlaut hier eingesehen werden.

 

Quelle:  europa.eu

 

 

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